Grundbuch:
Das Grundbuch ist ein öffentliches Buch, das von den Bezirksgerichten geführt wird und in dem österreichweit sämtliche Grundstücke und die an ihnen bestehenden Rechte erfasst sind. Jeder Interessierte kann Einsicht nehmen und Abschriften sowie Auskünfte über die Eintragungen verlangen. Grundsätzlich darf jedermann auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der im Grundbuch enthaltenen Eintragungen vertrauen, niemand kann sich auf die Unkenntnis von Tatsachen und Umständen, die aus dem Grundbuch ersichtlich sind, berufen.
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