Das Wohnbaupaket der Regierung sieht auch eine Befreiung der gerichtlichen Eintragungsgebühren vor. So entfallen beim Immobilienkauf unter bestimmten Voraussetzungen die 1,1 Prozent des Kaufpreises der Grundbucheintragungsgebühr und 1,2 Prozent vom Wert des Pfandrechts für die Eintragung. Diese Maßnahme tritt am 1. Juli 2024 in Kraft.
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