Tipp des Monats

Tipp des Monats

Grundbuch:
Das Grundbuch ist ein öffentliches Buch, das von den Bezirksgerichten geführt wird und  in dem österreichweit sämtliche Grundstücke und die an ihnen bestehenden Rechte erfasst sind. Jeder Interessierte kann Einsicht nehmen und Abschriften sowie Auskünfte über die Eintragungen verlangen. Grundsätzlich darf jedermann auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der im Grundbuch enthaltenen Eintragungen vertrauen, niemand kann sich auf die Unkenntnis von Tatsachen und Umständen, die aus dem Grundbuch ersichtlich sind, berufen.

Tipp des Monats

Der Kauf einer Immobilie birgt viele rechtliche Gefahren in sich, an die man kaum denkt. Eine eingehende rechtliche Beratung vor dem Kauf der Immobilie sowie die professionelle Abwicklung des Kaufes sind daher notwendig. Das Verwenden von standardisierten Musterverträgen berücksichtigt die im Einzelfall auftretenden Probleme meistens nicht ausreichend!

Tipp des Monats

Beim Verkauf eines Gebäudes hat der Verkäufer dem Käufer, bei der In-Bestand-Gabe eines Gebäudes einen zu diesem Zeitpunkt höchstens zehn Jahre alten Energieausweis vorzulegen und ihm diesen oder eine vollständige Kopie desselben binnen 14 Tagen nach Vertragsabschluss auszuhändigen.

Tipp des Monats offiziell 1

Nicht jeder, der eine Wohnung anbietet, ist tatsächlich ein Makler. Im Ernstfall haftet aber nur ein echter Makler. Daher sollten die Konsumenten besonders gut informiert sein und beim Erstkontakt mit dem Makler nach dessen Immobiliencard fragen. Dann kann er sich sicher sein, dass er es mit einem Profi zu tun hat.